Funkbetriebszeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.    

 

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung
Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)

 
Theoretische Ausbildung     
  • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
  • Funkstellen
  • Frequenzen und ihre Nutzung
  • Automatische Senderidentifikationssystem (ATIS)
  • Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

Für die theoretische Prüfung muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden.

Praktische Ausbildung
  • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)
  • Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
    (UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
  • Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)

Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in einem Intensiv-Kurs an zwei Wochenenden.