Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig. Für alle Charteryachten ausreichend.
   

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung
Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)

 
Theoretische Ausbildung
  • Mobiler Seefunkdienst
  • Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
  • Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
  • Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See

Für die theoretische Prüfung muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden.
Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.WSV.de

Praktische Ausbildung
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt.
  • Editieren eines DSC Controllers, Senden eines Notalarms, Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms, Aussendung einer Notmeldung, Weiterleitung eines Notalarms und Informieren der Seefunkstelle in Not, Beenden des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung, Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung, Einleitung weiterer Maßnahmen)

Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in einem Intensiv-Kurs an zwei Wochenenden.

Infos

Lehrgang

Funkprüfung