Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung |
Theoretische Ausbildung
Für die theoretische Prüfung muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden. |
Praktische Ausbildung In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt.
Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in einem Intensiv-Kurs an zwei Wochenenden. |
Infos |
Lehrgang |
Funkprüfung |