Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.
Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung • Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
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Theoretische Ausbildung
- wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
- Funkstellen
- Frequenzen und ihre Nutzung
- Automatische Senderidentifikationssystem (ATIS)
- Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage
Für die theoretische Prüfung muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden.
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Praktische Ausbildung
- Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
(Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)
- Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
(UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
- Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
(Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)
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Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in einem Intensiv-Kurs an zwei Wochenenden.